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Kölner Grundlagengespräch im Mai

Beim nächsten Treffen wird Sophie Noyer am Dienstag, den 27. Mai um 18:30 Uhr in der Bernhard-Feilchenfeld Str. 9 im Raum 0.111 einen Vortrag über "Privatautonomie und Diskriminierungsschutz – Verbot der Geschlechterdiskriminierung auch für privatautonome Entscheidungen?" halten. Der Raum befindet sich im Erdgeschoss.

Alle Interessierten sind herzlich zum Vortrag mit anschließender Diskussion eingeladen.

Darum wird es gehen:

"Die Bindung des Privatrechts an die Grundrechte gehört zu den etablierten Grundsätzen der deutschen Grundrechtslehre. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich die grundrechtliche Bindung im Privatrecht jedoch regelmäßig nicht auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG.  Der Grund: Die Zivilrechtsordnung beruhe auf dem Grundsatz der Privatautonomie. Eine allgemeine Gleichbehandlungspflicht würde diesen Grundsatz aufheben.
 
Doch gilt das auch für das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gem. Art. 3 Abs 3 S. 1 Var. 1 GG? Ist es ebenfalls ungeeignet, eine Bindungswirkung für Privatpersonen zu entfalten, weil damit eine Aufgabe des Prinzips der Privatautonomie verbunden wäre? Oder verpflichtet der Gleichstellungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG den Staat dazu, ein verfassungsrechtliches Prinzip der Geschlechtergleichheit durch die gesamte Rechtsordnung wirken zu lassen – auch im Bereich privater Entscheidungen? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bisher offen gelassen. Der Bundesgerichtshof lehnt eine Bindung privatautonomer Entscheidung an die Diskriminierungsverbote aus Art. 3 Abs. 3 GG dagegen ausdrücklich ab, etwa in seiner Entscheidung zur Erbunwürdigkeit im Erbvertrag der Hohenzollern.
 
Der Vortrag geht dieser verfassungsrechtlich offenen Frage nach – am Beispiel testamentarischer Verfügungen, die islamisch geprägte Rechtsordnungen zur Anwendung bringen. Er zeigt auf, wie das Spannungsverhältnis zwischen Privatautonomie und Diskriminierungsverbot rechtlich einzuordnen ist – und ob es dort Grenzen der Selbstbestimmung gibt, wo Gleichstellung auf dem Spiel steht."